Auch wenn es sich bei Ordnungswidrigkeiten um geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln der Straßenverkehrsordnung ohne Strafrechtsanwendung handelt, kann hier juristische Vertretung vonnöten sein. Um der zunehmenden Anzahl an Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für den Straßenverkehr in Deutschland und der Europäischen Union fachlich gerecht zu werden, bilde ich mich ständig fort und bin auf dem aktuellsten Gesetzesstand. Somit kann ich Sie bei Ordnungswidrigkeitsfällen kompetent beraten und vertreten. Auch auf anderen Rechtsgebieten sind Verstöße gegen Normen teilweise bußgeldbewehrt. Diese Vorschriften betreffen in der Regel Arbeitgeber bzw. Firmeninhaber. Es handelt sich dabei z.B. um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und den Mindestlohn. Auch hier berate und vertrete ich Sie gern, bitte beachten Sie die enstsprechenden Fristen.